Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen.
AGB für Firmenmitgliedschaften im Business Circle. Einige Anbieterangaben sind noch als Platzhalter markiert und werden vor dem Livegang ergänzt.
1. Geltungsbereich, Anbieter und Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Firmenmitgliedschaften im Business Circle. Anbieter und Vertragspartner ist MT & Partner (Einzelunternehmen), Inhaber: Prof. Dr. h.c. Michael Tracz, Schützenhof 34, 59423 Unna, nachfolgend Anbieter genannt. Der Business Circle ist ein Angebot des Anbieters und keine eigene Rechtsperson.
1.2 Der Anbieter schließt Mitgliedschaftsverträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher können keine Mitgliedschaft abschließen.
1.3 Abweichende Bedingungen des Mitglieds gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Bei Widersprüchen gilt die Rangfolge: Aufnahmebestätigung, danach Aufnahmeantrag, danach diese AGB.
1.4 In diesen AGB bezeichnen: Online-Bewerbung das unverbindliche Kontaktformular auf der Website, mit dem Interesse an einer Mitgliedschaft bekundet wird; Aufnahmeantrag das gesonderte, vom Anbieter nach Prüfung und Aufnahmegespräch übersandte verbindliche Vertragsangebot; Netzwerkveranstaltung die größeren Veranstaltungen des gesamten Mitgliederkreises; Roundtable die kleineren, moderierten Arbeitsformate zu einem festgelegten Thema; Executive Circle das vertrauliche Sonderformat für ausgewählte Personen mit umfassender Geschäftsführungsverantwortung; Circle Host die für einen Roundtable inhaltlich verantwortliche Person; Mitgliederbereich den geschützten, nur zugelassenen Mitgliedern zugänglichen Onlinebereich.
1.5 Die Online-Bewerbung ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf Aufnahme. Ein Mitgliedschaftsvertrag kommt erst durch den gesonderten, beiderseits unterzeichneten Aufnahmeantrag nach Maßgabe der Ziffer 2 zustande.
2. Antrag, Auswahl und Vertragsschluss
2.1 Die Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Aufnahmeantrags ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mitgliedschaftsvertrags. Der Anbieter kann dieses Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen in Textform annehmen. Ohne fristgerechte Annahme erlischt das Angebot.
2.2 Die Aufnahme setzt ein persönliches Aufnahmegespräch voraus. Geprüft werden insbesondere die nachweisbare Budget-, Personal- oder Ergebnisverantwortung, der regionale Bezug zu Dortmund, dem Kreis Unna oder dem angrenzenden Wirtschaftsraum, die Bereitschaft, Wissen, Kontakte oder Erfahrung einzubringen, die Passung zur vorhandenen Mischung aus Branchen, Funktionen und Unternehmensgrößen sowie die Akzeptanz der Vertraulichkeits- und Verhaltensregeln nach den Ziffern 6 und 8.
2.3 Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden. Die Aufnahmeentscheidung trifft der Anbieter.
2.4 Der Vertragsbeginn ergibt sich aus der Aufnahmebestätigung. Soweit dort kein anderer Termin genannt ist, beginnt der Vertrag am ersten Tag des auf die Annahme folgenden Kalendermonats.
2.5 Eine Branchenexklusivität wird nicht gewährt. Der Anbieter kann mehrere Mitglieder aus derselben Branche aufnehmen. Erkennbare Interessenkonflikte und eine einseitige Häufung von Anbietern derselben Leistung berücksichtigt er im Einzelfall bei der Auswahl und bei der Besetzung einzelner Formate.
3. Firmenmitgliedschaft und Hauptperson
3.1 Vertragspartner und Rechnungsempfänger ist das im Aufnahmeantrag bezeichnete Unternehmen. Bei einer selbstständig tätigen natürlichen Person kann diese selbst Vertragspartner sein.
3.2 Jede Mitgliedschaft ist mit einer namentlich benannten und vom Anbieter geprüften Hauptperson verbunden. Nur diese Person darf die regulären Mitgliedsrechte ausüben, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.
3.3 Eine Vertretung bei einer einzelnen Netzwerkveranstaltung ist nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig. Für Roundtables und den Executive Circle besteht kein Vertretungsrecht.
3.4 Scheidet die Hauptperson aus dem Unternehmen aus oder ändert sich ihre Funktion wesentlich, ist der Anbieter innerhalb von 14 Kalendertagen zu informieren. Das Unternehmen kann eine Ersatzperson vorschlagen. Deren Zulassung setzt ein neues Aufnahmegespräch und die Zustimmung des Anbieters voraus. Die ausscheidende Person hat keinen Anspruch auf Übernahme der Mitgliedschaft oder auf Fortführung persönlicher Zugänge. Eine Einladung zum Executive Circle geht nicht auf die Ersatzperson über.
3.5 Wird innerhalb von 60 Kalendertagen nach der Mitteilung nach Ziffer 3.4 keine geeignete Ersatzperson zugelassen, kann jede Vertragspartei den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen in Textform außerordentlich beenden. Das Kündigungsrecht ist innerhalb eines Monats nach Ablauf der 60 Tage auszuüben. Bis zum Vertragsende bleiben die vereinbarten Beiträge geschuldet.
3.6 Die Mitgliedschaft und die daraus folgenden persönlichen Teilnahme-, Zugangs- und Nutzungsrechte sind nicht übertragbar.
4. Leistungen des Anbieters
4.1 Der Anbieter bietet den Mitgliedern ein kuratiertes Unternehmensnetzwerk mit Netzwerkveranstaltungen, Roundtables, Unternehmensbesuchen, einem geschützten Mitgliederbereich, persönlicher Unterstützung bei Kontakten und ausgewählten weiteren Formaten.
4.2 Der Anbieter führt in jedem vollständigen Mitgliedschaftsjahr mindestens vier Netzwerkveranstaltungen durch. Ein Mitgliedschaftsjahr umfasst jeweils zwölf Monate ab Vertragsbeginn. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Thema, einen bestimmten Ort, bestimmte Referenten oder Gastgeber besteht nicht.
4.3 Roundtables werden abhängig von Nachfrage, Teilnehmerzahl, fachlicher Passung und verfügbaren Circle Hosts eingerichtet. Die Zielgröße liegt in der Regel bei 8 bis 15 Personen, die Zahl der Termine je nach Thema bei zwei bis vier pro Jahr. Der Anbieter kündigt einen Roundtable erst an, wenn Thema, Circle Host, Teilnehmerkreis und mindestens zwei Termine feststehen. Mitglieder können ihr Interesse an Themen mitteilen. Ein Anspruch auf Einrichtung, Fortführung, Teilnahme oder eine bestimmte Häufigkeit besteht nicht.
4.4 Unternehmensbesuche und weitere kleinere Formate werden nach Verfügbarkeit angeboten. Wegen begrenzter Kapazitäten kann eine vorherige Anmeldung erforderlich sein. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl oder auf Teilnahme besteht nicht.
4.5 Der Executive Circle richtet sich an ausgewählte Personen mit umfassender Geschäftsführungsverantwortung. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf persönliche Einladung des Anbieters, ist nicht Bestandteil des vertraglich geschuldeten Leistungsumfangs und begründet keinen Anspruch auf Aufnahme oder Fortsetzung. Für eingeladene Mitglieder fällt kein zusätzlicher Beitrag an. Führt der Anbieter für den Executive Circle künftig einen gesonderten Beitrag ein, gilt dieser gegenüber einem Mitglied nur, wenn es ihm in Textform ausdrücklich zustimmt.
4.6 Mitglieder können konkrete Such- und Gesprächsanliegen in Textform an den Anbieter richten. Der Anbieter erteilt innerhalb von zehn Arbeitstagen ab Zugang eines solchen Anliegens eine qualifizierte Rückmeldung zum Bearbeitungsstand, prüft mögliche Gesprächspartner und spricht diese bei erkennbarer Passung an. Die Rückmeldung kann auch in der Mitteilung bestehen, dass derzeit kein geeigneter Kontakt vorhanden ist. Ein erfolgreicher Kontakt, eine bestimmte Anzahl von Vorstellungen oder ein Geschäftsabschluss wird nicht geschuldet.
4.7 Der Anbieter stellt jedes neue Mitglied im Mitgliederbereich vor und führt ein Profil mit den freigegebenen Angaben. Bei Netzwerkveranstaltungen unterstützt das Gastgeberteam auf Wunsch bei ersten Gesprächen und passenden Vorstellungen. Eine bestimmte Zahl oder ein bestimmter Erfolg von Kontakten wird nicht geschuldet.
4.8 Eigene entgeltliche Beratungs-, Schulungs- oder sonstige Leistungen des Anbieters, der Circle Hosts oder mit ihnen verbundener Unternehmen erhalten bei Vermittlungen keinen Vorrang gegenüber Angeboten anderer Mitglieder.
4.9 Termine, Orte, Gastgeber, Circle Hosts und Programminhalte können aus sachlichem Grund geändert werden. Der Anbieter informiert betroffene Mitglieder so früh wie zumutbar und bietet bei Absage einer der nach Ziffer 4.2 geschuldeten Netzwerkveranstaltungen innerhalb angemessener Zeit einen Ersatztermin oder ein gleichwertiges Ersatzformat an.
5. Anmeldung, Teilnahme und Gäste
5.1 Für Veranstaltungen und Roundtables kann eine vorherige Anmeldung verlangt werden. Anmeldefristen, Kapazitätsgrenzen und besondere Teilnahmebedingungen werden mit der Einladung mitgeteilt. Plätze können nach Eingang der Anmeldungen oder nach fachlicher Passung vergeben werden.
5.2 Der Mitgliedsbeitrag deckt die regulären Netzwerkformate ab. Reise-, Übernachtungs- und persönliche Nebenkosten trägt das Mitglied selbst. Kostenpflichtige Zusatzangebote werden vor der Anmeldung ausdrücklich als solche gekennzeichnet und nur bei gesonderter Buchung berechnet.
5.3 Kann ein Mitglied an einem Termin nicht teilnehmen, entsteht daraus kein Anspruch auf Erstattung, Gutschrift oder einen persönlichen Ersatztermin. Das gilt nicht, wenn der Anbieter eine nach Ziffer 4.2 geschuldete Netzwerkveranstaltung absagt und kein Ersatz nach Ziffer 4.9 angeboten wird.
5.4 Gäste können an Netzwerkveranstaltungen nur nach vorheriger Zustimmung des Anbieters teilnehmen. Für Roundtables und den Executive Circle kann die Teilnahme von Gästen vollständig ausgeschlossen werden. Die für einen Termin geltende Gästeregelung einschließlich etwaiger Kosten und Kontingente wird mit der Einladung ausgewiesen. Ein Anspruch auf Zulassung eines Gastes besteht nicht. Für das Verhalten seines Gastes steht das Mitglied ein; die Ziffern 6 und 8 gelten für Gäste entsprechend.
5.5 Der Anbieter übt bei Veranstaltungen das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Gastgeberteams und den Sicherheitsregeln des Veranstaltungsorts ist Folge zu leisten.
6. Pflichten und Verhaltensregeln der Mitglieder
6.1 Das Mitglied hält seine Unternehmens-, Kontakt- und Profilangaben richtig und aktuell. Änderungen der Firma, der Rechnungsanschrift, der Hauptperson oder der Vertretungsbefugnis sind dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen.
6.2 Mitglieder behandeln andere Teilnehmer respektvoll und unterlassen diskriminierendes, belästigendes, rechtswidriges oder den geordneten Ablauf störendes Verhalten.
6.3 Die Formate dienen dem Austausch und der Zusammenarbeit. In Roundtables und im Executive Circle finden Verkaufspräsentationen nicht statt. Unaufgeforderte Verkaufspräsentationen, massenhafte Werbeansprachen, automatisierte Kontaktaufnahmen sowie die Weitergabe oder Nutzung von Mitgliederdaten für fremde Werbung sind unzulässig, sofern die betroffene Person nicht zuvor eingewilligt hat.
6.4 Bild-, Ton- und Videoaufnahmen von anderen Teilnehmenden sowie deren Veröffentlichung oder Weitergabe sind nur mit vorheriger Zustimmung der aufgenommenen Person zulässig. Aufnahmen in Roundtables und im Executive Circle sind unzulässig.
6.5 Zugangsdaten zum Mitgliederbereich sind persönlich zu behandeln, vor dem Zugriff Dritter zu schützen und bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu ändern. Der Anbieter ist über einen solchen Verdacht unverzüglich zu informieren.
6.6 Jedes Mitglied prüft eigenverantwortlich, ob es mit vermittelten Personen Verträge oder sonstige Geschäftsbeziehungen eingeht. Der Anbieter prüft weder Bonität noch Leistungsfähigkeit, Zulassungen oder rechtliche Eignung anderer Mitglieder oder Dritter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes zugesagt wird.
7. Mitgliederbereich und personenbezogene Daten
7.1 Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten zur Anbahnung und Durchführung der Mitgliedschaft, zur Organisation der Formate, zur Profilführung, zur Vermittlung von Kontakten sowie zur Abrechnung. Einzelheiten ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen nach Art. 13 DSGVO.
7.2 Das Profil der Hauptperson ist im Mitgliederbereich für andere zugelassene Mitglieder sichtbar. Es kann Name, Foto, Funktion, Unternehmen, Kontaktdaten, Angebote, Suchfelder und Interessen enthalten, soweit diese Angaben bereitgestellt oder freigegeben wurden. Pflichtangaben und freiwillige Angaben werden im Aufnahmeantrag oder im Mitgliederbereich kenntlich gemacht.
7.3 Der Anbieter dokumentiert Vermittlungsanliegen, deren Bearbeitungsstand und hergestellte Kontakte, um die Leistung nach Ziffer 4.6 erbringen und nachweisen zu können.
7.4 Eine Veröffentlichung auf der Website des Business Circle, auf LinkedIn oder auf anderen öffentlichen Kanälen erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten freiwilligen Einwilligung oder einer anderen tragfähigen Rechtsgrundlage. Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
7.5 Nach Vertragsende sperrt der Anbieter den Profilzugang und löscht oder anonymisiert das Profil nach Maßgabe der Datenschutzhinweise und der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
8. Vertraulichkeit
8.1 Informationen aus Roundtables, dem Executive Circle, persönlichen Vermittlungen und vertraulichen Fallbesprechungen dürfen außerhalb des jeweiligen Teilnehmerkreises nicht offengelegt oder für fremde Zwecke genutzt werden, wenn sie als vertraulich bezeichnet werden oder nach den Umständen erkennbar vertraulich sind.
8.2 Nicht vertraulich sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren, ohne Verstoß gegen eine Pflicht von Dritten erlangt wurden oder unabhängig entwickelt wurden.
8.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus. Für Geschäftsgeheimnisse gilt sie solange, wie die gesetzlichen Voraussetzungen für ihren Schutz bestehen.
8.4 Der Anbieter weist die Teilnehmer auf diese Pflichten hin, kann deren Einhaltung durch andere Mitglieder oder Gäste jedoch nicht garantieren.
9. Nutzungsrechte an Unterlagen
9.1 Vom Anbieter oder von Circle Hosts bereitgestellte Unterlagen dürfen ausschließlich für eigene interne berufliche Zwecke genutzt werden. Urhebervermerke dürfen nicht entfernt werden.
9.2 Eine Veröffentlichung, entgeltliche Weitergabe, Bearbeitung für fremde Angebote oder Bereitstellung in öffentlichen oder unternehmensübergreifenden Datenbanken ist ohne Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers nicht gestattet.
9.3 Das Mitglied räumt dem Anbieter an den von ihm bereitgestellten Profiltexten und freigegebenen Bildern die für den Mitgliederbereich erforderlichen einfachen, räumlich unbeschränkten und auf die Vertragsdauer begrenzten Nutzungsrechte ein. Öffentliche Nutzungen richten sich nach der gesonderten Einwilligung.
10. Beiträge, Aufnahmegebühr und Zahlung
10.1 Der Mitgliedsbeitrag beträgt 170,00 Euro netto pro Monat zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei jährlicher Zahlweise werden 2.040,00 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer im Voraus berechnet.
10.2 Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 350,00 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie entfällt nur, wenn der Anbieter die Gründungskondition im Aufnahmeantrag oder in der Aufnahmebestätigung ausdrücklich bestätigt. Bei Verlängerung einer bestehenden Mitgliedschaft fällt keine neue Aufnahmegebühr an.
10.3 Die Gründungsphase endet mit dem am Ende dieser AGB genannten Zeitpunkt oder mit Erreichen der dort genannten Höchstzahl an Mitgliedschaften, je nachdem, was früher eintritt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Aufnahmebestätigung.
10.4 Über die Mindestlaufzeit von 24 Monaten ergibt sich aus dem Monatsbeitrag eine anfängliche Gesamtverpflichtung von 4.080,00 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden Aufnahmegebühr.
10.5 Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag bleibt während der Erstlaufzeit und der Verlängerungsperioden unverändert. Änderungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung beider Parteien.
10.6 Die Zahlung erfolgt entsprechend der im Aufnahmeantrag gewählten Zahlweise monatlich oder jährlich im Voraus. Rechnungen sind innerhalb von zehn Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung kein späteres Fälligkeitsdatum genannt ist.
10.7 Bei vereinbartem SEPA-Lastschriftverfahren kündigt der Anbieter den Einzug abweichend von der Regelfrist spätestens fünf Kalendertage vor Fälligkeit an. Das Mitglied sorgt für ausreichende Kontodeckung und trägt die von ihm zu vertretenden Kosten einer Rücklastschrift.
10.8 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Anbieter kann nach erfolgloser Mahnung und angemessener Nachfrist die Teilnahme- und Zugangsrechte vorübergehend sperren. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
10.9 Das Mitglied kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.
11. Laufzeit und Kündigung
11.1 Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate ab Vertragsbeginn. Der Vertrag verlängert sich anschließend jeweils um zwölf Monate, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
11.2 Kündigungen sind per E-Mail an info@business-circle-tracz.de oder per Post an MT & Partner, Schützenhof 34, 59423 Unna zu richten. Maßgeblich ist der Zugang bei der jeweils anderen Vertragspartei.
11.3 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Pflichtverletzung liegt, ist grundsätzlich zuvor erfolglos abzumahnen oder eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, sofern dies gesetzlich erforderlich und zumutbar ist.
11.4 Ein wichtiger Grund für den Anbieter kann insbesondere vorliegen bei schwerem oder wiederholtem Verstoß gegen Vertraulichkeit, Datenschutz, Hausrecht oder Verhaltensregeln, bei missbräuchlicher Nutzung von Mitgliederdaten, bei falschen wesentlichen Angaben im Aufnahmeverfahren oder bei erheblichem Zahlungsverzug.
11.5 Stellt der Anbieter den Betrieb des Business Circle vollständig ein, kann er den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Im Voraus gezahlte Beiträge werden für die Zeit nach Vertragsende zeitanteilig erstattet. Eine gezahlte Aufnahmegebühr wird im Verhältnis der nicht genutzten zur vereinbarten Mindestlaufzeit erstattet.
11.6 Mit Vertragsende entfallen Zugangs-, Teilnahme- und Nutzungsrechte. Offene Zahlungsansprüche, Vertraulichkeitspflichten und bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt.
12. Haftung
12.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
12.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Beschäftigten, Circle Hosts und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
12.4 Der Anbieter haftet nicht für Erklärungen, Leistungen, Pflichtverletzungen, Bonität oder Geschäftsergebnisse anderer Mitglieder oder vermittelter Dritter. Er wird nicht Partei der zwischen Mitgliedern oder mit Dritten geschlossenen Verträge.
13. Absagen, höhere Gewalt und Leistungsstörungen
13.1 Kann der Anbieter eine Veranstaltung wegen Krankheit unverzichtbarer Mitwirkender, behördlicher Anordnung, Ausfall des Veranstaltungsorts, erheblicher Verkehrsstörung, höherer Gewalt oder eines vergleichbaren nicht von ihm zu vertretenden Umstands nicht wie geplant durchführen, darf er sie verschieben, verlegen, in ein gleichwertiges digitales Format umwandeln oder absagen. Ziffer 4.9 bleibt unberührt.
13.2 Der Anbieter informiert die Mitglieder unverzüglich. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 12. Bereits gebuchte Reise- oder Übernachtungskosten werden nicht erstattet, sofern der Anbieter die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
14. Änderungen dieser Bedingungen
14.1 Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Gesetzeslage oder Rechtsprechung, an geänderte technische oder organisatorische Rahmenbedingungen oder zur Schließung einer nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücke erforderlich ist und das Mitglied dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
14.2 Nicht nach Ziffer 14.1 änderbar sind der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühr, Laufzeit und Kündigungsfristen sowie der wesentliche Leistungsumfang nach den Ziffern 4.2 bis 4.7.
14.3 Änderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mit und weist dabei auf die Frist und die Bedeutung eines Widerspruchs hin. Widerspricht das Mitglied innerhalb von sechs Wochen ab Zugang in Textform, treten die Änderungen ihm gegenüber nicht in Kraft; in diesem Fall kann jede Partei den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragsperiode kündigen.
15. Vertragsübernahme und Rechtsnachfolge
15.1 Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten auf ein von ihm beherrschtes oder mit ihm verbundenes Unternehmen zu übertragen, insbesondere im Zusammenhang mit einer Änderung seiner Rechtsform oder der Einbringung des Geschäftsbetriebs in eine Gesellschaft. Er teilt dies mindestens vier Wochen vorher in Textform mit.
15.2 Das Mitglied kann den Vertrag in diesem Fall innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt der Übertragung in Textform kündigen. Im Voraus gezahlte Beiträge werden für die Zeit danach zeitanteilig erstattet.
15.3 Das Mitglied kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters übertragen. Ziffer 3.6 bleibt unberührt.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16.2 Ist das Mitglied Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist zusätzlich berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Mitglieds zu klagen. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
16.3 Änderungen und Ergänzungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform festgehalten werden. Der Vorrang individueller Vereinbarungen nach § 305b BGB bleibt unberührt.
16.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Anbieter- und Kontaktdaten
- Anbieter und Vertragspartner
- MT & Partner (Einzelunternehmen), Inhaber: Prof. Dr. h.c. Michael Tracz
- Vertretungsberechtigt
- Prof. Dr. h.c. Michael Tracz
- Anschrift
- Schützenhof 34, 59423 Unna
- Registergericht, Registernummer
- sofern vorhanden ergänzen
- USt-IdNr.
- ergänzen
- Vertrags- und Kündigungs-E-Mail
- info@business-circle-tracz.de
- Datenschutzkontakt
- datenschutz@business-circle-tracz.de
- Website
- business-circle-tracz.de
- Gläubiger-ID
- vor Verwendung ergänzen
- Ende der Gründungsphase
- Aufnahme des 30. Gründungsmitglieds oder Stichtag noch festzulegen, je nachdem, was zuerst eintritt
- Angebotsbezeichnung
- Business Circle
- Stand der AGB
- 26. August 2026
